ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
BUSINESS DATA SOLUTIONS GMBH & CO. KG
Präambel
Die Business Data Solutions GmbH & Co. KG (nachfolgend „BDS“) genannt, ist ein spezialisierter Anbieter von B2B-Datenlösungen. BDS erhebt, verarbeitet und analysiert Unternehmens- und Ansprechpartnerdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen und erbringt für ihre Kunden datenbasierte Dienstleistungen. Zu den Kernleistungen gehören die Lieferung und Vermittlung von Adress- und Kontaktdaten, die Bereinigung und Anreicherung von Kundendatenbeständen, die Durchführung von Datenanalysen sowie die Bereitstellung von Software und Services im Bereich des Datenmanagements, der Datenanalyse sowie der Markt- und Potenzialanalyse.
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollen das Rechtsverhältnis zwischen BDS und dem jeweiligen Kunden umfassend, verständlich und abschließend regeln.
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen BDS und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, BDS hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
2. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
3. BDS behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorschriften, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder technischer Entwicklungen. Wesentliche Vertragspflichten (insb. Leistungsumfang, Vergütung) werden hierdurch nicht geändert. BDS wird den Kunden mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderung in Textform informieren und ihm die geänderten Bedingungen übermitteln. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge wird BDS den Kunden in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, so ist BDS dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen, oder es zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
4. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter deren Bezugnahme geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien gilt folgende Rangfolge:
a) individuelle Vereinbarungen in Textform,
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen,
c) die gesetzlichen Regelungen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1. Der jeweilige Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung bzw. durch die Ausführung des Auftrags durch BDS zustande.
2. BDS beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag und den zugrundeliegenden Auftragsdokumenten vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem BDS unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist insbesondere in Fällen von höherer Gewalt (§ 9) und mangelnder oder verspäteter Mitwirkung des Kunden (§ 5) gegeben.
3. Insbesondere, aber nicht abschließend, werden folgende Vertragsgegenstände – soweit im Einzelfall vereinbart – von BDS angeboten:
a) Adresslieferungen: Lieferung von Firmenadressen und Kontaktdaten von Ansprechpartnern aus der BDS-Datenbank zur Miete, zum Leasing oder zum Kauf;
b) Datenbereinigung: postalische Korrektur, Dublettenabgleich und Bereinigung von Kunden-Adressbeständen;
c) Datenanreicherung: Anreicherung von Kunden-Datenbeständen mit zusätzlichen Merkmalen (z. B. Branchencodes, Mitarbeiterzahl, Kontaktdaten von Ansprechpartnern);
d) Datenanalysen & Insights: Erstellung von statistischen Auswertungen, Markt- und Potenzialanalysen auf Basis von BDS- oder Kundendaten;
e) Individuelle Datenservices: Durchführung spezifischer Datenabgleiche, Audits oder Monitorings nach Kundenanforderung.
4. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der konkrete Umfang der von BDS zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den Angaben in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5. Im Rahmen der geschuldeten Dienstleistungen wird BDS ausschließlich beratend tätig, wobei kein konkreter Erfolg garantiert werden kann. BDS schuldet in diesem Fall nicht den von dem Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen.
6. Die von BDS gelieferten oder verarbeiteten Daten unterliegen ständigen Veränderungsprozessen (z. B. durch Umzüge, Personalwechsel, Insolvenzen). Zudem können bereits die öffentlichen Ausgangsquellen fehlerhafte Informationen enthalten. BDS schuldet daher die branchenübliche Sorgfalt bei der Erhebung und Pflege der Datensätze.
7. Soweit die mietvertragliche Überlassung von Datensätzen vertraglich vereinbart wird, schuldet BDS lediglich die Zurverfügungstellung der vertragsgegenständlichen Datensätze in ihrem jeweils aktuellen Umfang. BDS schuldet in Bezug auf die bereitgestellten Datensätze keine bestimmte Eignung für einen konkreten vom Kunden angestrebten Zweck. Insbesondere schuldet BDS keine laufende Überprüfung der Datensätze auf Aktualität, Richtigkeit und Eignung für eine bestimmte Werbeaktion.
8. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Werbeagentur, einen Adressen-Vermittler oder ein Listbroker, werden die Daten – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – für die einmalige Belieferung eines Endabnehmers übergeben. Der Kunde ist in dem Fall verpflichtet dem Endabnehmer eine Verwendungsverpflichtung aufzuerlegen, die den gesetzlichen Bestimmungen und diesen Geschäftsbedingungen entspricht, und die Einhaltung dieser Verpflichtung sicherzustellen. Der Kunde ist verpflichtet BDS den vollständigen Namen und die Anschrift des Endabnehmers unaufgefordert spätestens bei Auftragserteilung in Textform mitzuteilen. BDS ist berechtigt, die Leistungserbringung so lange zurückzuhalten, bis diese Mitteilung erfolgt ist.
9. Soweit von BDS E-Mail-Adressen geliefert werden, erfolgt dies ohne die Einholung einer Werbeeinwilligung (Opt-In) des jeweiligen Betroffenen. Dem Kunden ist die Nutzung dieser E-Mail-Adressen für die Zusendung von unaufgeforderter elektronischer Werbung oder für sonstige Maßnahmen der werblichen Kaltakquise ausdrücklich untersagt. Die Nutzung der E-Mail-Adressen erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Abgleichs und der Analyse von bereits im Kundenbestand vorhandenen Datensätzen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der DSGVO, bei jeder Form der Kontaktaufnahme ist allein der Kunde verantwortlich.
10. Die Übertragung von Daten an BDS bzw. von BDS an den Kunden erfolgt ausschließlich über gesicherte Wege, wie z. B. via SFTP. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder dem Angebot.
11. BDS ist berechtigt, für sämtliche Leistungen Dritte, insbesondere Subunternehmer zu beauftragen. Diese sind dann Erfüllungsgehilfen von BDS. BDS ist insbesondere dazu berechtigt, weitere Spezialisten zu Detailfragenstellung hinzuzuziehen, eingesetzte bzw. genannte Projektmitarbeiter jederzeit durch vergleichbar qualifizierte Ressourcen zu ersetzen, Unterauftragnehmer natürlicher sowie juristischer Person und insb. Software Dritter einzusetzen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von BDS wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber BDS nicht nachkommt.
12. Je nach geschuldeter Leistung setzt BDS in bestimmten Situationen Software/Dienste von Dritten ein. Soweit für die Leistungserbringung die Nutzung von Daten oder Diensten Dritter die Geschäfts- oder Lizenzbedingungen des Dritten gelten, wird im Angebot darauf hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Leistung von BDS in diesen Fällen nur erbracht werden kann, wenn der Kunde diesen Bedingungen zustimmt.
13. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Abschluss einer Lieferung oder eines Projekts ereignen, verpflichten BDS nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse oder gelieferten Daten zu aktualisieren.
14. Kommt BDS mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn BDS eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
15. Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von BDS, wenn sich nicht etwas anderes aus der individuellen Vereinbarung oder der Art der Tätigkeit ergibt.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
1. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
2. Alle Preisangaben verstehen sich als Netto-Europreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug sofort nach Erhalt, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, zur Zahlung fällig. Laufende Vergütungen (z. B. für Miete) werden – je nach vertraglicher Vereinbarung – monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet und sind zum dritten Werktag der jeweiligen Leistungsperiode fällig.
4. Die Erfüllung der Zahlungspflicht tritt mit Gutschrift der vertraglich festgelegten Vergütung auf dem Konto von BDS ein.
5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber BDS in Textform zu erheben. Rechnungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
6. Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung mehr als 2 Monate lang in Verzug oder kommt er für zwei aufeinander folgende Abrechnungsperioden seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist BDS berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten, laufende Leistungen zu unterbrechen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7. Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sind die bereits erbrachten Leistungen von BDS bis zum Wirksamwerden des Beendigungstatbestandes entsprechend der vertraglichen Regelung durch den Kunden zu vergüten. Etwaige gesetzliche Ansprüche, die BDS auf Grund einer vorzeitigen Beendigung zustehen, werden hiervon nicht berührt. Etwaige Ansprüche aus diesem Absatz sind im Rahmen gesetzlich entstehender Ansprüche anzurechnen.
8. Gewährt BDS dem Kunden auf dessen Antrag eine Stundung fälliger Forderungen, schuldet der Kunde für die Dauer der Stundung Stundungszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes gemäß § 288 Abs. 2 BGB.
§ 4 Laufzeit, Kündigung
1. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und/oder nach diesen Geschäftsbedingungen.
2. Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes.
3. Der Vertrag über die Zurverfügungstellung von Adressdaten zur Einmal-Nutzung sowie das daran geknüpfte Nutzungsrecht enden automatisch nach der vertragsgemäßen einmaligen Verwendung, spätestens jedoch sechs (6) Monate nach Lieferung der Daten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für BDS liegt insbesondere vor, wenn:
a) der Kunde seine Zahlungen dauerhaft einstellt oder dies ankündigt;
b) der Kunde einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat;
c) der Kunde sich im Sinne von § 3 Abs. 6 in Zahlungsverzug befindet;
d) der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere aus § 5 (Mitwirkungspflichten) oder § 6 (Nutzungsrechte), verstößt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen.
2. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus den jeweiligen Leistungsbeschreibungen, dem jeweiligen Angebot sowie den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, wobei der Kunde in der Regel, ohne hierfür Kosten geltend machen zu dürfen, nach billigem Ermessen von BDS mitzuarbeiten hat. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend.
3. Der Kunde erbringt insbesondere folgende Leistungen unentgeltlich:
a) Der Kunde ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages seine Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber BDS unverzüglich mitzuteilen.
b) Der Kunde trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
c) Er benennt unmittelbar nach Vertragsschluss einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, der für BDS zur Verfügung steht, sämtliche Fragen zu den beauftragen Leistungen beantwortet und ermächtigt ist, für den Kunden verbindliche Entscheidungen zu treffen.
d) Der Kunde wird zu Beginn der Leistungen alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Dateiformate, Systemzugänge, benötigte Zugangsberechtigungen, Schnittstellen, Benutzerdaten und sonstige Informationen rechtzeitig, vollständig und in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen.
e) Stellt der Kunde BDS Daten zur Verarbeitung (z.B. zur Bereinigung oder Anreicherung) zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, diese in einem verarbeitbaren, mit BDS abgestimmten Format zu liefern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Qualität und Struktur seiner beigestellten Daten (Quelldaten) die Qualität des Ergebnisses (z.B. Erkennungs- und Anreicherungsquoten) maßgeblich beeinflusst. Mehraufwand, der durch fehlerhafte oder nicht abgestimmte Datenformate entsteht, kann von BDS zu den vereinbarten Sätzen gesondert in Rechnung gestellt werden.
f) Er wird vor der Übermittlung von Daten an BDS eine Sicherungskopie seiner Originaldaten zu erstellen.
g) Der Kunde ist verpflichtet, die von BDS erbrachten Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
h) Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beabsichtigten Nutzung der von BDS gelieferten Daten (insbesondere im Hinblick auf Datenschutz- und Wettbewerbsrecht) eigenverantwortlich zu prüfen. Die Lieferung von Daten durch BDS – insbesondere von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder sonstigen Kontaktdaten – stellt keine konkludente Zusicherung der rechtlichen Zulässigkeit einer bestimmten Werbemaßnahme dar. BDS weist den Kunden darauf hin, dass die Lieferung von Kontaktdaten durch BDS nicht gleichbedeutend mit der Zustimmung des Betroffenen zum Erhalt von Werbung auf dem jeweiligen Kommunikationsweg ist.
i) Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte an den an BDS überlassenen Informationen, Daten, Dateien, Logos und sonstigen Inhalten verfügt und durch deren vertragsgemäße Nutzung durch BDS keine gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter (z. B. Urheber-, Marken-, Datenschutzrechte) verletzt werden. Er stellt BDS von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verwendung dieser überlassenen Informationen, Daten, Texte, Dateien und Bilder und daraus folgenden Marken-, Urheber- und Wettbewerbsverletzungen frei.
j) Erhält der Kunde bezüglich eines von BDS gelieferten Datensatzes einen Widerspruch des Betroffenen zur jeweiligen Werbemaßnahme oder eine sonstige Mitteilung über die Fehlerhaftigkeit einer Adresse, ist er verpflichtet, BDS hierüber unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, in Textform zu informieren und den entsprechenden Datensatz zu übermitteln.
k) Werden im Rahmen der Leistungserbringung Daten oder Dienste von Drittpartnern (z.B. Deutsche Post Adress, ABIS) genutzt, ist der Kunde verpflichtet, die jeweiligen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen dieser Partner einzuhalten.
l) Er stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehende Leistung, welche die Leistungserbringung von BDS beeinflussen oder mit dieser in Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und BDS alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.
m) Er ist verpflichtet, etwaige von BDS zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.
n) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
4. Der Kunde wird – soweit dies erforderlich ist – die Einhaltung der vorgenannten Mitwirkungspflichten auch seinen mit der Software befassten Mitarbeitern auferlegen
5. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, so verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. BDS steht eine zusätzliche Vergütung für den dadurch verursachten und nachweisbaren Mehraufwand zu den vereinbarten Stundensätzen zu. Sind keine Stundensätze vereinbart, gilt ein marktüblicher Stundensatz als vereinbart. BDS wird den Mehraufwand nachvollziehbar dokumentieren.
6. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist BDS dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall ist BDS dazu berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon unberührt.
7. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorrangegangenen Absätzen gegenüber BDS geltend machen, wird BDS den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde verpflichtet sich, BDS insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, BDS bei der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu übernehmen, soweit BDS kein Mitverschulden zur Last fällt.
§ 6 Nutzungsrechte, Vertragsstrafe, Datenlöschung
1. Sämtliche Rechte an jedweder Leistung stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich BDS zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eigeräumt werden.
2. Alle von BDS gelieferten Daten, Datenbanken, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, räumt BDS dem Kunden die im Angebot und/oder in diesen Geschäftsbedingungen spezifizierten Nutzungsrechte als vorläufige Nutzungsrechte ein. Diese vorläufigen Nutzungsrechte bestehen bis zur vollständigen Zahlung der jeweils geschuldeten Vergütung und stehen unter der auflösenden Bedingung des Eintritts des Zahlungsverzugs des Kunden. Tritt Zahlungsverzug ein, erlischt das vorläufige Nutzungsrecht automatisch mit sofortiger Wirkung; der Kunde hat in dem Fall jede Nutzung unverzüglich einzustellen, die überlassenen Leistungen zu löschen und BDS die vollständige Löschung auf Verlangen in Textform zu bestätigen. Nach vollständiger Zahlung wandelt sich das vorläufige Nutzungsrecht automatisch in das im Angebot und/oder in diesen Geschäftsbedingungen (insbesondere Abs. 3) ausgewiesene endgültige Nutzungsrecht entsprechend dem vereinbarten Lizenzmodell (Miete/Leasing/Kauf) um. Weitergehende Rechte und Ansprüche von BDS – insbesondere auf Vergütung, Verzugszinsen, Unterlassung, Schadensersatz sowie die Geltendmachung einer Vertragsstrafe nach § 6 Abs. 7 – bleiben unberührt.
3. Soweit im Angebot nicht abweichend geregelt, werden je nach vereinbartem Lizenzmodell folgende einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Nutzungsrechte eingeräumt:
a) Miete: Das Recht zur einmaligen Nutzung der Daten für eine Werbeaktion (z. B. postalisch). Die Nutzung hat innerhalb von sechs (6) Monaten nach der Lieferung zu erfolgen. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Daten, insbesondere die Übernahme der Daten in eigene Systeme/Datenbanken, ist unzulässig.
b) Leasing: Das Recht zur mehrmaligen Nutzung der Daten für eigene Werbeaktionen für die Dauer der jeweiligen Vertragslaufzeit. Eine darüber hinausgehende Speicherung der Daten, insbesondere die Übernahme der Daten in eigene Systeme/Datenbanken, ist unzulässig.
c) Kauf: Das zeitlich unbegrenzte Recht die Daten für eigene Zwecke im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO und UWG) zu nutzen und zu speichern.
4. Die Veräußerung, Unterlizenzierung, Vermietung (über den Vertragszweck hinaus) oder sonstige Überlassung der Daten an Dritte ist, unabhängig vom Lizenzmodell, unzulässig. Dritte in diesem Sinne sind auch mit dem Kunden verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG.
5. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Dienstleister (z. B. Werbeagentur, Listbroker), der die Daten für einen seiner Kunden (Endabnehmer) erwirbt, gilt abweichend von Abs. 4 das Folgende:
a) Das Nutzungsrecht wird ausschließlich für den bei Vertragsschluss namentlich zu benennenden Endabnehmer und nur für dessen einmalige Werbeaktion eingeräumt.
b) Der Kunde ist verpflichtet, dem Endabnehmer sämtliche Nutzungsbeschränkungen und Pflichten aus diesen Geschäftsbedingungen rechtswirksam aufzuerlegen.
6. BDS ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsrechte durch unauffällig in die Datensätze integrierte Kontrolladressen und -informationen zu überprüfen. Dies dient ausschließlich der Nachverfolgung unzulässiger Mehrfachnutzung und/oder Weitergabe.
7. Für jeden Fall der schuldhaften, vertragswidrigen Nutzung (z. B. unerlaubte Mehrfachnutzung, unzulässige Weitergabe) verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, die BDS nach billigem Ermessen festsetzen darf und die im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft wird. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadensersatzansprüche anzurechnen, wobei die Vertragsstrafe den Mindestschaden darstellt.
8. Die Vertragsstrafe fällt auch dann in voller Höhe an, wenn der Kunde nur einzelne Datensätze aus der Lieferung über die eingeräumte Nutzung hinaus verwendet.
9. BDS übernimmt keine Garantie dafür, dass die durch den Kunden mithilfe von der Software generierten oder bereitgestellten Ergebnisse frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten usw.
10. Der Kunde räumt BDS das Recht ein, seinen Firmennamen und sein Logo als Referenz in Marketing- und Vertriebsunterlagen zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.
11. Sofern der Kunde die Daten nicht für eine dauerhafte Nutzung erworben hat, ist der Kunde nach Vertragende verpflichtet, sämtliche von BDS überlassenen Daten und etwaige Kopien der Daten unverzüglich herauszugeben oder zu löschen. Auf Anfrage hat der Kunde die vollständige Erfüllung dieser Pflicht durch eine schriftliche Bestätigung und geeignete Nachweise (z. B. Löschprotokoll) nachzuweisen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt, wobei betroffenen Daten mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen (z. B. Zugriffsbeschränkungen) zu versehen sind. Die gesetzlich vorgeschriebene Löschfrist ist einzuhalten und auf Anfrage gegenüber BDS schriftlich zu bestätigen.
§ 7 Gewährleistung, Haftung
1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die BDS in Folge einer nicht erbrachten bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachten Mitwirkungspflicht des Kunden gemäß diesen Bedingungen entstehen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweils nicht erbrachte bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachte Mitwirkungspflicht nicht ursächlich für den Schaden ist.
2. Der Kunde haftet insbesondere dafür, dass die Datensätze und die Funktionalitäten nicht zu gesetzwidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßende Zwecke verwendet oder entsprechende Daten insbesondere erstellt und/oder auf dem Server oder lokal gespeichert werden.
3. Er haftet auch für Schäden, die BDS in Folge der vertragswidrigen Verwendung der zur Verfügung gestellten Daten durch den Endabnehmer des Kunden entstehen.
4. Im Fall von § 6 Abs. 5 haftet der Kunde gegenüber BDS für jeden Verstoß des Endabnehmers gegen diese Bedingungen wie für eigenes Verschulden und stellt BDS von allen Ansprüchen, die aus einer solchen Pflichtverletzung des Endabnehmers resultieren, vollumfänglich frei.
5. BDS erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Bei der Erbringung ihrer Leistungen schuldet BDS die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob BDS ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Datensätze ständigen Veränderungsprozessen unterliegen. Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten Eigenschaften. Die Funktionalität der jeweiligen Leistung richtet sich nach der Beschreibung in der Leistungsbeschreibung vor Vertragsschluss bzw. dem jeweiligen Angebot und den ergänzend hierzu getroffenen Vereinbarungen in Textform.
6. Dem Kunden ist bewusst, dass die Leistungen von BDS regelmäßig die Verarbeitung großer Datenbestände aus unterschiedlichen, teils öffentlich zugänglichen Quellen umfassen (Massendatenverarbeitung). Trotz Anwendung branchenüblicher Verfahren, technischer und organisatorischer Maßnahmen sowie der vertraglich beschriebenen Qualitätssicherung sind unvermeidbare Fehlerraten – etwa veraltete oder fehlerhafte Einträge, verbleibende Dubletten, Fehlzuordnungen/Klassifikationsabweichungen oder unzustellbare Adressen – nicht vollständig auszuschließen.
7. BDS übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit, insbesondere datenschutzrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, der vom Kunden angestrebten Datenverwendung. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er eine etwaige erforderliche Einwilligung in die Datenverwendung selbstständig einholen muss; auf § 5 dieser Bedingungen wird verwiesen.
8. Für den Verlust von Daten haftet BDS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die jeweilige Datensicherung nicht zu den Hauptleistungspflichten von BDS gehört.
9. BDS haftet nicht für die Verletzung von gesetzlichen Vorschriften und/oder Rechte Dritter in Bezug auf Daten, Grafiken, Texte, Fotos und Dateien, die von den Kunden für die zu erbringenden Leistungen zur Verfügung gestellt werden.
10. Für Mietverträge gilt ergänzend wie folgt: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von BDS durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Datensatzes oder einer anderen Sache, die den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von BDS für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
11. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von BDS zu vertretende Einflüsse oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von BDS ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
12. Der Kunde zeigt BDS etwaige Mängel, insbesondere hinsichtlich der gelieferten Stückzahl der Daten, unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag nach der mündlichen Anzeige in Textform einzureichen. Eine Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss eine genaue Beschreibung des Problems (ggf. inkl. aussagekräftiger Screenshots oder Ähnlicher Nachweise), eine Beschreibung, wie der Fehler reproduziert werden kann sowie die Benennung eines aussagefähigen Ansprechpartners zur Problemstellung enthalten.
13. Der Kunde wird im Rahmen gesetzlicher Gewährleistung, soweit eine solche besteht, vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder BDS durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von BDS zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
14. Der Kunde wird BDS bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
15. Die Mängelbeseitigung durch BDS kann auch durch telefonische, schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden erfolgen.
16. Solange der Kunde, die nach dem jeweiligen Vertrag fällige Vergütung noch nicht vollständig gezahlt hat und er kein berechtigtes Interesse am Zurückbehalt der rückständigen Vergütung hat, ist BDS berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
17. BDS ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens drei Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines dritten Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. BDS ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalls zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
18. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von BDS.
19. BDS haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
20. Für sonstige Schäden haftet BDS nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht).
21. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal jedoch pro Schadensfall auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung.
22. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
23. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von BDS.
§ 8 Datenschutz, Geheimhaltung
1. Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze (insb. DSGVO, BDSG).
2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er als Werbetreibender die Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 DSGVO sowie das Werbewiderspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO beachten muss. Der Kunde muss die betroffenen Personen gemäß der gesetzlichen Vorgaben belehren.
3. BDS ist jederzeit berechtigt, die Zulässigkeit der Übermittlung personenbezogener Daten durch den Kunden (insbesondere bei Vorliegen von stichhaltigen Anhaltspunkten) beim Kunden zu prüfen. Der Kunde erklärt, dass er zu diesem Zweck geeignete Aufzeichnungen über jede Übermittlung von personenbezogenen Daten mindestens zwölf Monate bereithalten und BDS die Aufzeichnungen auf Verlangen zur Verfügung stellen wird.
4. Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangenden vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsbeendigung fort.
§ 9 Höhere Gewalt
BDS ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von BDS, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
2. Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieses jeweiligen Vertrages sowie dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: 18.05.2026

